Regressverzicht des Gebäudeversicherers für einfache Fahrlässigkeit gilt auch für Mieter eines Ferienhauses (22.02.2019)

Der vom Bundesgerichtshof angenommene Regressverzicht eines Gebäudeversicherers für einfache Fahrlässigkeit gilt auch für den Mieter eines Ferienhauses. Denn auch in diesem Fall besteht für den Vermieter und den Mieter ein Interesse an dem Regressverzicht. Dies hat das Oberlandesgericht Rostock entschieden.(OLG Rostock, Urteil vom 01.02.2018 – 3 U 94/15)