Reha-Klinik haftet nicht für einmaligen sexuellen Übergriff eines angestellten Physiotherapeuten (24.08.2017)
Kommt es während einer physiotherapeutischen Behandlung zu einem sexuellen Übergriff durch den Physiotherapeuten, haftet dafür nicht die Reha-Klinik, wenn der Vorfall einmalig und nicht vorhersehbar war. Der geschädigten Patientin steht damit gegenüber der Reha-Klinik kein Schmerzensgeldanspruch zu. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.(OLG München, Urteil vom 10.09.2015 – 8 U 1555/15)