Reise in ein Corona-Hochrisikogebiet führt zu keiner selbstverschuldeten Arbeitsunfähigkeit (22.07.2022)

Wer seinen Urlaub in einem als Corona-Hochrisikogebiet ausgewiesenen Land verbringt und im Anschluss an Corona erkrankt, hat seine Erkrankung nicht im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG verschuldet, wenn die Inzidenz im gleichen Zeitraum am Wohn- und Arbeitsort bzw. in Deutschland höher liegt. Die Wertung des § 56 Abs. 1 Satz 4 IfSG (Infektionsschutzgesetz) findet keine Anwendung. Dies hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschieden.(LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.06.2022 – 5 Ca 229 f/22)