Rentenversicherung muss fehlgeleitete Rente an berechtigten Empfänger erneut auszahlen (22.04.2016)

Das Sozialgericht Koblenz hat entschieden, dass die Rentenversicherung nach einer fehlgeleiteten Rentenzahlung an einen unbekannten Dritten dazu verpflichtet ist, die Rente an den eigentlich Rentenberechtigten erneut auszuzahlen.(SG Koblenz, Beschluss vom 08.04.2016 – S 1 R 291/16 ER)