Richtlinie über Massenentlassungen gilt auch im Fall des Eintritts des Arbeitgebers in den Ruhestand (18.07.2024)
Der EuGH entschied, dass die Richtlinie über Massenentlassungen auch im Fall des Eintritts des Arbeitgebers in den Ruhestand gilt.
(EuGH, Urteil vom 11.07.2024 – C-196/23)