Risikoausschluss für psychische Erkrankungen in Reiserücktrittsversicherung wirksam (12.08.2019)

Regelt eine Reiserücktrittsversicherung ein Risikoausschluss für psychische Erkrankungen, so ist dies wirksam. Eine solche Klausel ist nicht ungewöhnlich. Sie ist zudem klar und verständlich und stellt keine unangemessene Benachteiligung der Versicherungsnehmer dar. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.(OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.09.2017 – I-4 U 90/16)

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