Rollstuhlfahrer hat keinen Anspruch auf Kostenbeteiligung für Aufzug im selbst geplanten Neubau durch Rentenversicherung (19.01.2016)
Ist ein Versicherter auf einen Rollstuhl angewiesen und plant beim Neubau eines Einfamilienhauses sein Arbeitszimmer im 1. Stock, so ist dies Folge seiner persönlichenn Lebensführung. Ein Anspruch auf Leistungen im Rahmen der Teilhabe am Arbeitslebenn besteht insoweit nicht, so dass die Kosten für einen Aufzug nicht von der Rentenversicherung zu tragen sind. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.(Hessisches LSG, Urteil vom 30.10.2015 – L 2 R 262/14)