Rückgriff auf „Reservetage“ als Streikmittel bei der Deutschen Lufthansa AG zulässig (06.07.2015)
Das Arbeitsgericht Köln hat im Rahmen eines Eilverfahrens entschieden, dass die Deutsche Lufthansa AG im Falle eines Streiks ohne Zustimmung der Arbeitnehmervertretung auf „Reservetage“ zurückgreifen darf. Reservetage sind Zeiten, in denen der Arbeitnehmer aufgrund tarifvertraglicher Regelung auf Abruf für einen Flugeinsatz zur Verfügung stehen muss.(ArbG Köln, Urteil vom 01.07.2015 – 20 BVGa 14/15)