Rückwirkende Aufhebung einer Familienversicherung bei Überschreitung der Einkommensgrenze wegen unrichtiger Angaben zulässig (18.02.2019)
Das Sozialgericht Düsseldorf hat eine rückwirkende Aufhebung einer Familienversicherung durch die gesetzliche Krankenkasse für rechtmäßig erklärt, nachdem bei einer Prüfung der Steuerbescheide herauskam, dass die Frau als Miteigentümerin aufgrund von Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung ein wesentlich höheres Einkommen hatte als angegeben.(SG Düsseldorf, Urteil vom 25.01.2018 – S 8 KR 412/16)