Rückwirkende Gewährung von Kosten der Unterkunft ausgeschlossen (13.03.2018)

Das Sozialgericht Detmold hat entschieden, dass eine Rücknahme und Nachzahlung von Sozialleistungen längstens für einen Zeitraum bis zu vier bzw. im Grundsicherungsrecht bis zu einem Jahr vor der Rücknahme möglich ist.(SG Detmold, Urteil vom 20.06.2017 – S 23 AS 1850/14)