Sachgrundlos befristetes Arbeitsverhältnis im Anschluss an ein Heimarbeitsverhältnis zulässig (25.08.2016)

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass ein Arbeitsvertrag auch dann ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von zwei Jahren kalendermäßig befristet werden kann, wenn zwischen den Parteien zuvor ein Heimarbeitsverhältnis bestanden hat.(BAG, Urteil vom 24.08.2016 – 7 AZR 342/14)