Sanierungsfahrplan als Vorschau mit weniger Angaben als ein Muster ist nicht abnahmefähig (06.08.2024)

Ein als „Vorschau“ bezeichneter Sanierungsfahrplan, der weniger Angaben als ein Muster eines Sanierungsfahrplans enthält, ist nicht abnahmefähig. Ohne eine Abnahme besteht auch kein Vergütungsanspruch. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschieden.

(AG Berlin-Charlottenburg, Urteil vom 27.05.2024 – 237 C 72/24)