Schadenersatz nach Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – Betriebsvereinbarung – Workday (16.05.2025)
Ein Arbeitnehmer kann einen Anspruch auf Schadenersatz wegen einer Verletzung der Datenschutz-Grundverordnung haben, wenn der Arbeitgeber personenbezogene Echtdaten innerhalb des Konzerns an eine andere Gesellschaft überträgt, um die cloudbasierte Software für Personalverwaltung „Workday“ zu testen.
(BAG, Urteil vom 08.05.2025 – 8 AZR 209/21)
