Schadensersatzanspruch der Sozialversicherungsträger bei Arbeitsunfall wegen groben Verstoßes gegen Unfallverhütungsvorschriften (14.01.2019)

Erleidet ein Versicherter wegen eines groben Verstoßes gegen Unfallverhütungsvorschiften einen Arbeitsunfall, so steht den Sozialversicherungsträgern gemäß § 110 Abs. 1 SGB VII ein Schadensersatzanspruch zu. Die Warnung vor Gefahrenquellen ersetzt nicht die Einhaltung von Unfallverhütungsvorschriften. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.(OLG Hamm, Urteil vom 02.09.2016 – 9 U 75/15)