Schichtarbeit zu Nachtzeiten: Mütter sind als Nachtarbeit leistend anzusehen und genießen besonderen Schutz (20.09.2018)
Schwangere Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillende Arbeitnehmerinnen, die Schichtarbeit verrichten, die zum Teil in den Nachtstunden stattfindet, sind als Nachtarbeit leistend anzusehen und fallen unter den besonderen Schutz gegen die Risiken, die diese Arbeit beinhalten kann. Dies geht aus einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union hervor.(EuGH, Urteil vom 19.09.2018 – C-41/17)
