Schmerzensgeldanspruch einer in Ausbildung befindlichen Arzthelferin aufgrund Infizierung mit Hepatitis C bei Blutentnahme (08.12.2017)
Infiziert sich eine in Ausbildung befindliche Arzthelferin bei einer Blutentnahme mit Hepatitis C, weil der ausbildende Arzt ausdrücklich auf die Verwendung von Sicherheitskanülen verzichtet, so kann dies ein Schmerzensgeldanspruch in Höhe von 150.000 EUR rechtfertigen. Die Verwendung von Recappinggefäßen entspricht nicht den Unfallverhütungsvorschriften. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Nürnberg hervor.(LAG Nürnberg, Urteil vom 09.06.2017 – 7 Sa 231/16)