Schneiden von Reben kann „Golfer-Ellenbogen“ verursachen (26.02.2019)

Das Hessische Landessozialgericht hat entschieden, dass das Schneiden von Reben bei entsprechender Intensität eine Epicondylitishumeri ulnaris (sogenannter Golfer-Ellenbogen) verursachen kann, die als Berufskrankheit von der Berufsgenossenschaft anzuerkennen ist. Dies setzt aber voraus, dass diese Erkrankung im Vollbeweis gesichert ist.(Hessisches LSG, Urteil vom 26.01.2019 – L 3 U 90/15)