Schreibfehler bei Erstattung von Anwaltskosten: Krankenkasse hat auch bei Abweichung von nur 8 Cent Anspruch auf Korrektur (20.02.2019)
Das Sozialgericht Dresden hat in einer Entscheidung darauf verwiesen, dass das Sozialgerichtsgesetz bei Berichtigungsbeschlüssen keine Wirtschaftlichkeitsprüfung vorsieht. Daher muss das Gericht unter Umständen auch dann eine Entscheidung erlassen, wenn es um eine so geringe Summe von lediglich 8 Cent geht.(SG Dresden, Beschluss vom 18.02.2019 – S 18 SF 350/16)