Schriftformerfordernis: Telefax oder E-Mail zur Beantragung von Elternzeit nicht ausreichend (11.05.2016)

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass ein Telefax oder einen E-Mail nicht ausreichend ist, um die gesetzlich geforderte Schriftform zur Beantragung von Elternzeit zu wahren.(BAG, Urteil vom 10.05.2016 – 9 AZR 145/15)