Schüler einer iPad-Klasse hat keinen Anspruch auf Übernahme der Anschaffungskosten eines Tablets (03.11.2020)
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass Schüler einer iPad-Klasse keinen Anspruch auf Übernahme der Anschaffungskosten eines Tablets durch den Grundsicherungsträger haben.(LSG Niedersachsen, Beschluss vom 06.11.2020 – L 7 AS 66/19)