Schwangere hat nach wiederholter Kündigung Anspruch auf Schadensersatz wegen Diskriminierung (21.07.2015)

Die wiederholte Kündigung einer schwangeren Frau ohne Zustimmung der Arbeitsschutzbehörde kann einen Anspruch auf Geldentschädigung wegen Diskriminierung auslösen. Dies entschied das Arbeitsgericht Berlin und verurteilte den beklagten Arbeitgeber zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 1.500 Euro.(ArbG Berlin, Urteil vom 08.05.2015 – 28 Ca 18485/14)