Schwerbehindertenvertretung einer Polizeidienststelle hat keinen Anspruch auf Smartphone (02.01.2018)

Die Schwerbehindertenvertretung einer Polizeidienststelle hat trotz Schichtarbeit und Außendienst keinen Anspruch auf ein Smartphone, wenn ein Festnetzanschluss und ein PC mit Internetzugang vorhanden sind. Dies hat das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern entschieden.(LAG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 24.10.2017 – 5 TaBV 9/17)