Sechs Wochen altes Fahrzeug mit Laufleistung von 3.300 km kann nicht mehr als Neuwagen angesehen werden (21.06.2018)
Ein ca. sechs Wochen zum Straßenverkehr zugelassenes Fahrzeug mit einer Laufleistung von ca. 3.300 km kann nicht mehr als Neuwagen angesehen werden. Dies entschied das Oberlandesgerichts Hamm und bestätigte damit das Urteil des Landgerichts Bielefeld.(OLG Hamm, Beschluss vom 29.05.2018 – 9 U 5/18)
