Sehnenscheidenentzündung im Ellenbogen eines Straßenbauers und Pflasterers kann nicht als Berufskrankheit anerkannt werden (27.10.2016)

Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass eine Sehnenscheidenentzündung im Bereich beider Ellenbogen bei einem Straßenbauer und Pflasterer nicht als Berufskrankheit anerkannt werden kann.(SG Karlsruhe, Urteil vom 14.10.2016 – S 1 U 431/16)