Sexueller Missbrauch: Gericht spricht Vergewaltigungsopfer nach „Deal“ zugunsten des Täters im Strafverfahren Beschädigtenrente zu (22.12.2017)
Ein gesetzeskonformer „Deal“ im Strafverfahren zugunsten eines Straftäters kann für das Opfer einer Gewalttat als weiteres traumatisierendes Erlebnis eine Gesundheitsstörung auslösen, die als Folgeschaden der Tat anzuerkennen ist. Mit dieser Begründung haben die Richterinnen und Richter des Landessozialgerichts Baden-Württemberg einem Vergewaltigungsopfer eine Rente nach dem Opferentschädigungsgesetz zugesprochen.(LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 07.12.2017 – L 6 VG 6/17)