SG Berlin zur Rechtmäßigkeit von Kürzungen ärztlicher Honorare bei Beschäftigung von Weiterbildungsassistenten (30.10.2017)

Die Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten (also eines bereits approbierten Arztes, der zur Erlangung der Facharzt-Anerkennung in einer Facharztpraxis ausgebildet wird) darf vom ausbildenden Arzt nicht zur Vergrößerung seiner Kassenpraxis oder zur Aufrechterhaltung eines übergroßen Praxisumfangs genutzt werden. Ein derartiger Missbrauch von Weiterbildungsassistenten als billige Arbeitskräfte berechtigt…(SG Berlin, Urteil vom 13.09.2017 – S 83 KA423/14)