SG zur Leistungsbewilligung nach SGB II bei Anspruch auf Pflichterbteil nach dem Berliner Testament (27.09.2016)
Das Jobcenter bewilligt zu Recht Leistungen nach dem SGB II („Hartz IV“) nur noch in Form eines Darlehens, wenn der Leistungsbezieher aufgrund eines Anspruchs auf einen Pflichterbteil über ausreichend Vermögen verfüge. Dies hat das Sozialgericht Mainz in seiner Entscheidung bekanntgegeben.(SG Mainz, Urteil vom 23.08.2016 – S 4 AS 921/15)