SGB II-Anspruch bei Beurlaubung im Maßregelvollzug (17.03.2020)
Hält sich ein Antragsteller im Rahmen einer Dauerbeurlaubung aus dem Maßregelvollzug in einer eigenen Wohnung auf, unterfällt er nicht dem Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 4 S. 2 SGB II. Dies entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen.(LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.01.2020 – L 19 AS 1492/18)