SGB II: Conterganrente nicht anrechenbar (24.02.2021)
Dem Bezug von SGB II-Leistungen durch Empfänger einer Rente nach dem ContStifG steht weder ihre laufende Rentenleistung noch eine aus Mitteln dieser Rente angeschaffte, selbst bewohnte Eigentumswohnung entgegen. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) entschieden.(LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 03.12.2020 – L 6 AS 1651/17)