SGB II: Einmalzahlung der privaten Unfallversicherung ist als Einkommen anzurechnen (03.12.2018)
Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass eine Einmalzahlung aus der privaten Unfallversicherung als Einkommen bei der Berechnung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts zu berücksichtigen ist.(SG Karlsruhe, Urteil vom 20.11.2018 – S 15 AS 2690/18)