Simultanübersetzer beim Militär hat Anspruch auf Kostenerstattung für beidseitige Hörgeräteversorgung (06.11.2015)
Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass ein Simultanübersetzer beim Militär Anspruch auf Erstattung der über den Festbetrag hinausgehenden Kosten für eine beidseitige Hörgeräteversorgung hat.(SG Karlsruhe, Urteil vom 13.10.2015 – S 17 AL 1343/13)