Skiunfall auf einer Teambildungsfahrt kann nicht als Arbeitsunfall anerkannt werden (29.08.2018)

Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass ein Unfall beim Skifahren im Rahmen einer mehrtägigen vom Arbeitgeber finanzierten und organisierten Reise zur Teambildung nicht als Arbeitsunfall zu werten ist.(SG Stuttgart, Urteil vom 29.11.2017 – S 13 U 4219/16)