Sohn muss Heimpflegekosten für ehemalige Lebensgefährtin des Vaters nicht zahlen (15.05.2015)

Das Sozialgericht Gießen hat entschieden, dass ein Sohn keinen Aufwendungsersatz für ungedeckte Heimpflegekosten der ehemaligen Lebensgefährtin seines Vaters zahlen muss.(SG Gießen, Urteil vom 21.04.2015 – S 18 SO 84/13)