Sonderregelungen zum Rentenwert (Ost) auch im Jahr 2019 verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (17.08.2022)

Das LSG Sachsen hat entschieden, dass die gesetzlichen Regelungen, die für rentenrechtliche Zeiten im Beitrittsgebiet einen besonderen Rentenwert vorsehen, weiter verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist.(Sächsisches LSG, Urteil vom 10.05.2022 – L 4 R 284/20N)