Sonderversorgung der Angehörigen der Deutschen Volkspolizei der DDR: Erschwerniszulage ist als Arbeitsentgelt zu berücksichtigen (11.07.2019)
Das Sächsische Landessozialgericht hat entschieden, dass Erschwerniszulage für Angehörige der Deutschen Volkspolizei der DDR als Arbeitsentgelt zu berücksichtigen ist. Verpflegungs- und Bekleidungsgeld kann hingegen nicht berücksichtigt werden.(Sächsisches LSG, Urteil vom 18.06.2019 – L 5 RS 503/17, L 5 RS 510/17, L 5 RS 513/17)