Sonn- und Feiertagsarbeit nur begrenzt zulässig (27.11.2014)
Das Bundesverwaltungsgericht hat auf Normenkontrollanträge einer Gewerkschaft und zweier evangelischer Gemeindeverbände entschieden, dass eine Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen in den Bereichen Videotheken und öffentliche Bibliotheken, Callcentern und Lotto- und Totogesellschaften unzulässt ist und die Hessische Bedarfsgewerbeverordnung insoweit für…(BVerwG, Urteil vom 26.11.2014 – BVerwG 6 CN 1.13)