Sorgfaltspflichten im Rahmen eines Kaskoschadens (07.01.2019)
Das Amtsgericht Augsburg hat entschieden, dass das Überrollen eines abgesägten Baumstumpfes und das Anstoßen eines Pkw gegen eine Hauswand als Unfall anzusehen sein kann. Auch wenn als Unfallursache, die nicht ordnungsgemäße Sicherung des Fahrzeugs in Betracht kommt und dies dann keinen Unfall darstellen würde, konnte die Versicherung ein grob fahrlässiges Handeln bei der Sicherung des Fahrzeugs nicht überzeugend…(AG Augsburg, Urteil vom 11.04.2018 – 22 C 4977/17)