Sozialhilfeträger hat keinen Anspruch auf Erstattung von Schulkosten durch heilpädagogische Schule (10.08.2015)
Ein Sozialhilfeträger hat keinen Anspruch darauf, Schulgeld, das für ein behindertes Kind bereits gezahlte wurde, nach Aufhebung einer gerichtlichen Zahlungsanordnung von heilpädagogische Schule zurückzuverlangen.(OLG Oldenburg, Urteil vom 16.07.2015 – 14 U 22/15)