Sozialhilfeträger muss Kosten für Schulbegleiter eines Kindes mit Down-Syndrom übernehmen (12.12.2016)

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass der Sozialhilfeträger unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen der Eingliederungshilfe die Kosten für einen Schulbegleiter für ein Kind mit Down-Syndrom übernehmen muss.(BSG, Entscheidung – B 8 SO 8/15 R)