Sozialhilfeträger muss Mehrkosten für Schülerbeförderung eines behinderten Kindes zu Privatschule nicht übernehmen (29.12.2014)

Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass ein am Down-Syndrom leidendes Kind keinen Anspruch auf Erstattung von Mehrkosten für die Schülerbeförderung zum Besuch einer anderen als der vom Schulamt zugewiesenen Schule durch Sozialhilfeträger hat.(SG Karlsruhe, Urteil vom 28.11.2014 – S 1 SO 515/14)