Sozialversicherungspflicht auch für Taxifahrer im „Mietmodell“ (23.03.2018)

Mieten Taxifahrer von einer Taxizentrale gegen ein kilometerabhängiges Entgelt die Fahrzeuge und werden sie ansonsten wie festangestellte Fahrer bei der Auftragsvergabe und -abwicklung eingesetzt, hat die Taxizentrale für sie auf Grund einer abhängigen Beschäftigung Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten. Dies hat das Sozialgericht Dortmund in seiner Entscheidung bekanntgegeben.(SG Dortmund, Beschluss vom 05.02.2018 – S 34 BA 1/18 ER)