Sozialwahlen in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung gültig (20.10.2022)

Die Sozialwahlen zur Vertreterversammlung in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung im Jahr 2017 sind fehlerfrei ausschließlich in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung durchgeführt worden. Sie sind deshalb gültig und nicht zu wiederholen. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.(BSG, Urteil vom 13.10.2022 – B 2 U 6/22 R)