Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe wegen Weiterbildung zum Meister ist rechtswidrig (30.11.2016)

Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass einem Zimmerer, der seine Arbeitsstelle aufgibt, um an einer Weiterbildung zum Zimmermeister teilnehmen zu können, keine Sperrzeit auferlegt werden darf.(SG Karlsruhe, Urteil vom 09.11.2016 – S 17 AL 1291/16)