Sportlerinnen in Umkleidekabine mit versteckter Kamera gefilmt: Fristlose Kündigung eines Trainers am Olympiastützpunkt Berlin wirksam (02.11.2017)

Das Arbeitsgericht Berlin hat entschieden, dass die fristlose Kündigung eines Trainers für Radsport am Olympiastützpunkt Berlin, der mit versteckter Kamera in dern Umkleidekabine Sportlerinnen mit einer versteckten Kamera gefilmt hat, wirksam ist. Diesen schwerwiegenden Pflichtverletzungen seien ein Grund, der eine fristlose Kündigungn rechtfertige.(ArbG Berlin, Urteil vom 01.11.2017 – 24 Ca 4261/17)