Sprunggelenksarthrose keine Berufskrankheit (10.04.2017)

Ein ehemaliger Bundesligafussballspieler hat keinen Anspruch auf Anerkennung einer Sprunggelenksarthrose als Berufskrankheit. Dies hat das Sozialgericht Heilbronn entschieden.(SG Heilbronn, Urteil vom 22.03.2017 – S 7 U 979/15)

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