Stadt Frankfurt zur Anerkennung einer Schwerbehinderten als Wohnungsberechtigte verpflichtet (12.11.2018)

Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat auf die Klage einer Schwerbehinderten die Stadt Frankfurt am Main verpflichtet, in ihrem Fall die soziale Dringlichkeit für die Überlassung von Sozialwohnungen anzuerkennen und damit den Menschen mit Behinderungen die Teilhabe an der Gemeinschaft zu erleichtern.(VG Frankfurt am Main, Urteil vom 10.10.2018 – 11 K 7091/17.F)

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