Staus als „Freiberufler“ in XING-Profil rechtfertigt keine fristlose Kündigung wegen unerlaubter Konkurrenztätigkeit (10.02.2017)
Die falsche Angabe des beruflichen Staus als „Freiberufler“ kann ohne Hinzutreten weiterer Umstände keine fristlose Kündigung wegen einer unerlaubten Konkurrenztätigkeit rechtfertigen. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Köln.(LAG Köln, Urteil vom 07.02.2017 – 12 Sa 745/16)