Stellenanzeige „Frauen an die Macht“ – Männlicher Bewerber hat keinen Anspruch auf Entschädigung wegen Diskriminierung (13.11.2017)
Eine Stellenanzeige, mit der unter der Überschrift „Frauen an die Macht“ ausschließlich weibliches Verkaufspersonal gesucht wird, ist dann für männliche Berber nicht diskriminierend, wenn in dem Betrieb im gesamten Verkaufs- und Servicebereich bislang nur Männer beschäftigt sind und diesem Zustand im Interesse der weiblichen Kundschaft und in Absprache mit dem Betriebsrat eine Ende habe bereitet werden soll. Dies…(LAG Köln, Urteil vom 18.05.2017 – 7 Sa 913/16)