Sterbegeldversicherung muss nicht für Pflegekosten für stationäre Unterbringung im Pflegeheim gekündigt verwertet werden (17.09.2018)

Der Einsatz einer Sterbegeldversicherung kann im Einzelfall eine Härte im Sinne des § 90 Abs. 3 Satz 1 SGB XII darstellen, wenn deren Zweckbindung verbindlich festgelegt ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Gießen hervor.(SG Gießen, Urteil vom 14.08.2018 – S 18 SO 65/16)