Sterbegeldversicherung: Tot durch unvorhersehbare Messerattacke während Schlägerei stellt plötzlichen und unfreiwilligen Unfall dar (27.11.2018)

Hat ein Kontrahent einer körperlichen Auseinandersetzung sichtbar ein Messer in der Hand und setzt er dieses während der Auseinandersetzung unerwartet ein, so dass der andere Kontrahent stirbt, so liegt ein plötzlicher und unfreiwilliger Unfall im Sinne der Sterbegeldversicherung vor. Dies hat das Landgericht Osnabrück entschieden.(LG Osnabrück, Urteil vom 28.04.2017 – 9 O 2863/16)